GEMA frei
GEMA frei, einfach keine Gebühren!
Sie benötigen die passende Vertonung für Ihren Produktfilm, Ihre Internet- oder Messe-Präsentation, möchten Ihre Geschäftsräume beschallen oder Ihre Kunden mit professionellen Telefonansagen begrüßen, ohne lästige GEMA-Gebühren zahlen zu müssen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Lizenzfrei ohne extra Gebühren
Lizenzfrei bedeutet, dass die Urheber bzw. Autoren nicht Mitglieder von Wahrnehmungsgesellschaften sind. Auf die einheitliche Vergabe von Werk und Tonaufnahme (Lizenzpreise sind nach Preisliste festgelegt) erhalten die Autoren 50% Beteiligung an den Lizenzsummen. Der Lizenzpreis für GEMA-Freie Musik wird mit einem Aufschlag in Höhe von 100% berechnet.
Wer besitzt die Rechte an Inhalten?
Vor Vervielfältigung eines Mediums sollten weiterhin die Rechte an den Inhalten geklärt sein. Das Recht die Ton oder Video Aufnahme, oder Teile davon zu vervielfältigen hat alleine der Eigentümer oder der Lizenznehmer dieser Aufnahme. Sollten Sie also weder Eigentümer noch zur Vervielfältigung autorisierter Lizenznehmer sein, so bedarf diese einer eindeutigen Überprüfung der Rechtslage dahingehend, dass Sie sich die Rechte zur Vervielfältigung sämtlicher inhaltlicher Bestandteile des Mediums von den Rechteinhabern schriftlich bestätigen lassen. So muss z.b. jede Musikpassage in einer CD-Rom Anwendung oder einem Film, unabhängig vom Dateiformat des Films, sowie auch jede Filmpassage selbst auf rechtmäßige Verwendung hin überprüft werden.
Rechte an Dokumenten und Software (CD-Rom)
Software und Dateien sind bezüglich der Rechtesituation was die Vervielfältigung angeht, in ähnlicher Weise zu überprüfen wie es zuvor für Video und Ton Aufnahmen beschrieben wurde. Auch sogenannte „Shareware“ darf zwar frei genutzt werden, müsste aber zur Vervielfältigung bei dem Eigentümer angefragt werden.
Rechte an Schriften und Bildern auf Drucksachen
Bitte beachten Sie, dass es auch Eigentumsrechte an Bildern und Schrifttypen gibt. Wenn Sie Fotos oder Logos für die Gestaltung Ihrer Drucksachen verwenden, sollten Sie vorher klären ob diese ohne weitere Genehmigung verwendet werden dürfen. Lizenzfrei bedeutet, dass die Urheber bzw. Autoren nicht Mitglieder von Wahrnehmungsgesellschaften sind. Sollten Autoren und Urheber einer solchen Gesellschaft angeschlossen sein, wird entsprechend der Anzahl der Titel sowie des Verwendungszweckes der Produktion von der Wahrnehmungsgesellschaft eine Lizenzgebühr pro gefertigter CD/DVD erhoben. Oftmals wird diese Lizenzgebühr vor Erteilung einer Freistellung von der Wahrnehmungsgesellschaft erhoben und die Freistellung wird erst erteilt, wenn die Rechnung beglichen wurde. Keine Gema Freistellung benötigen wir, wenn Sie oder der Anmelder/Auftraggeber selbst einen Werksvertrag bei der Wahrnehmungsgesellschaft haben.