GEMA pflichtig

GEMA pflichtig | Vergütung von Lizenzerlösen für Urheber

Die Autoren bzw. Urheberrechte werden in jedem Land von einer eigenen Wahrnehmungsgesellschaft kontrolliert und abgerechnet. In Deutschland ist dies die GEMA. Die einzelnen Wahrnehmungsgesellschaften sind weltweit miteinander vernetzt, so dass eine Vergütung von Autoren bzw. Urheber Lizenzerlösen gewährleistet ist. Es ist jedoch notwendig die Produktion in dem Land des Auftraggebers/Anmelders der jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaft zu melden. Bei der Meldung wird der Wahrnehmungsgesellschaft das Presswerk mitgeteilt welches die Produktion der Ton, Video oder Datenträger übernimmt. Das Presswerk darf erst dann mit der Produktion beginnen, wenn ihm die „Freigabe“ der Wahrnehmungsgesellschaft vorliegt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Meldung schon recht früh in die Wege zu leiten.


Anmeldung der GEMA pflichtigen Titel

Sollten Sie also Ihre Produktion selbst bei der Wahrnehmungsgesellschaft melden, so sollten Sie diese um Freistellung an uns -Disc Partner- Unique GmbH & Co KG, bitten. Am besten ist es jedoch die Meldung (gilt nur für Meldungen bei der GEMA) über „unseren Tisch“ gehen zu lassen, da wir täglich Produktionen bei der GEMA anmelden und auf diese Weise kontrollieren können ob eine Meldung dort eingegangen ist. In eiligen Fällen können wir dann auch schon mal mit ersten Produktionsschritten beginnen, ohne dass uns eine Freigabe der GEMA vorliegt. In der Regel erhalten wir Freigaben innerhalb von 48 Stunden, wenn es sich um lizenzfreies Repertoire handelt.